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Auftragsabwicklung

Die Vermarktung erfolgt in elf Teilabschnitten, entsprechend der technischen Planung und den vorgesehenen Bauabschnitten. Jeder Teilabschnitt kann nach vollständiger Fertigstellung unmittelbar aktiviert werden und in Betrieb gehen. Sie müssen nicht warten, bis alle Abschnitte fertig gebaut sind.

1. Bestellung

Als Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des geförderten Ausbauprojekts angeschlossen werden kann, erhalten Sie Post von uns. Unserem Anschreiben beigefügt sind ein Bestellformular und ein Muster-Gestattungsvertrag. Mit der Bestellung teilen Sie uns Ihr Interesse an der Erstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses mit. Dem Muster-Gestattungsvertrag können Sie vorab schon die Bedingungen entnehmen, zu denen Sie uns die Erstellung und den Betrieb des zukünftigen Glasfaser-Hausanschlusses gestatten.

2. Vertrag

Anhand Ihrer in der Bestellung angegebenen Daten senden wir Ihnen per Post Ihren individuellen „Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag“ in zweifacher Ausfertigung zu. Dieser Vertrag regelt insbesondere unser Recht, das Leerrohr samt Lichtwellenleiter auf Ihrem Grundstück zu verlegen, ins Gebäude einzuführen und dort den Hausübergabepunkt zu installieren. Mit diesem Vertrag sind keine weiteren Kosten verbunden. Beide Ausfertigungen unterzeichnen Sie und geben uns diese im Original zurück. Anschließend erhalten Sie eine gegengezeichnete Ausfertigung für Ihre Unterlagen.

3. Detailplanung Tiefbau und Grundstück

Zur Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses beauftragen wir ein Tiefbau-Unternehmen, das sich mit Ihnen zur Abstimmung eines Begehungstermins in Verbindung setzen wird. Bei dieser Begehung legen Sie gemeinsam mit dem Vertreter des Bauunternehmens Art und Umfang der Arbeiten, den Leitungsweg, die Position der Hauseinführung und den Montageort des Hausübergabepunktes fest. In einem Protokoll [Anlage Begehungsprotokoll] wird alles festgehalten, mit Fotoaufnahmen dokumentiert und von allen Teilnehmern unterzeichnet. Mit der Unterschrift unserer Bauleitung bestätigen wir zusätzlich, wenn der Anschluss gemäß den Vorgaben und Richtlinien des Fördermittelgebers förderfähig ist. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anschluss kostenfrei erhalten. Andernfalls besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten, gegen Beteiligung an den Kosten einen Anschluss erstellen zu lassen.

4. Auftragsbestätigung

Nach erfolgreicher Begehung und Feststellung der Förderfähigkeit erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung zusammen mit einer Kopie des Begehungsprotokolls und einer Widerrufsbelehrung [Anlage Widerrufsbelehrung]. Mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung gilt der Vertrag zur Erstellung Ihres Glasfaser-Hausanschlusses als geschlossen. Sie haben 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

5. Glasfaser-Anschluss

Wir erstellen Ihren Glasfaser-Hausanschluss wie vereinbart.

FAQ I mögliche Fragen